Wenn du in Österreich eine Therapie brauchst, ist die erste Frage meist: Zahlt das die Kasse – und wie viel bleibt bei mir? Dieser Ratgeber erklärt das österreichische System einmal verständlich – und dann Fachbereich für Fachbereich, mit den Regeln und Beträgen, die 2026 tatsächlich gelten.
Die kurze Antwort: Bei Vertragstherapeut:innen (mit Kassenvertrag) rechnet die Kasse direkt ab – du zahlst nichts oder einen kleinen Selbstbehalt. Bei Wahltherapeut:innen zahlst du zuerst selbst und bekommst 80 % jenes Tarifs zurück, den die Kasse einer Vertragspraxis für dieselbe Leistung zahlen würde – also nicht 80 % deiner Rechnung. Und ob überhaupt etwas zurückkommt, hängt zuerst vom Beruf ab: Physio-, Ergo- und Logopädie sowie Psychotherapie sind Kassenleistungen, Osteopathie und Fußpflege in der Regel nicht.
Auf einen Blick: Was zahlt die Kasse in welchem Fachbereich?
| Fachbereich | Kassenleistung? | Was du bekommst |
|---|---|---|
| Physiotherapie | ✅ mit ärztlicher Verordnung | Vertragspraxis kostenlos · Wahltherapie 80 % des Kassentarifs (ÖGK rund 45 € pro 45-Min.-Einheit) |
| Ergotherapie | ✅ seit 2021 österreichweit | Vertragspraxis kostenlos · Wahltherapie 80 % des Kassentarifs |
| Logopädie | ✅ mit ärztlicher Verordnung | Vertragspraxis kostenlos · Wahltherapie 80 % des Kassentarifs |
| Psychotherapie | ✅ Kassenplatz oder Zuschuss | Kassenplatz kostenlos · sonst fixer Zuschuss je Sitzung: ÖGK 33,70 €, BVAEB 50,20 €, SVS 50,00 € |
| Klinische Psychologie | ✅ neu als Kassenleistung seit 1.1.2026 | Kassenplatz über die zentrale BÖP-Servicestelle · sonst Kostenzuschuss |
| Hebammen | ✅ über den Eltern-Kind-Pass | EKP-Beratung kostenlos bzw. voll erstattet · übrige Leistungen 80 % des Kassentarifs |
| Heilmassage | ⚠️ nur anteilig | Nur mit ärztlicher Verordnung, und deutlich weniger als bei Physiotherapie |
| Trainingstherapie | ⚠️ je nach Verordnung | Als verordnete Heilbehandlung anteilig · reines Personal Training privat |
| Osteopathie | ❌ in der Regel nicht | Privat; ggf. Zusatzversicherung oder der physiotherapeutische Anteil |
| Ernährungsberatung | ❌ freiberuflich nicht | Dafür: ÖGK-eigene Beratung gratis, SVS-Gesundheitshunderter bis 100 €/Jahr |
| Fußpflege & Podologie | ❌ Gewerbe, keine Kassenleistung | Privat – anders als in Deutschland |
Die österreichischen Krankenkassen in 30 Sekunden
Es gibt im Wesentlichen drei gesetzliche Krankenversicherungen:
- ÖGK – die Österreichische Gesundheitskasse, bei der die große Mehrheit der Österreicher:innen versichert ist (2020 aus den neun Gebietskrankenkassen, den früheren „GKK", zusammengelegt).
- SVS – für Selbständige und Landwirt:innen.
- BVAEB – für öffentlich Bedienstete, Eisenbahn und Bergbau.
Wenn ein Profil auf Curabo „alle Kassen" angibt, heißt das: Die Praxis hat einen Vertrag mit ÖGK, SVS und BVAEB und rechnet direkt mit ihnen ab.
Kassentherapeut:in vs. Wahltherapeut:in – der entscheidende Unterschied
Kassen- bzw. Vertragstherapeut:in: rechnet direkt mit deiner Kasse ab. Du zahlst nichts oder nur einen geringen Selbstbehalt. Der Haken: Kassenplätze sind begehrt, oft gibt es Wartezeiten.
Wahltherapeut:in (ohne Kassenvertrag): Du bezahlst zunächst das volle Honorar selbst, reichst die Honorarnote bei deiner Kasse ein und bekommst einen Teil zurück – 80 % jenes Tarifs, den die Kasse einer Vertragspartnerin zahlen würde. Diesen Satz nennt die ÖGK selbst so; er bezieht sich auf den Kassentarif, nicht auf dein Privathonorar.
Genau hier entsteht das häufigste Missverständnis. Ein Rechenbeispiel:
Eine Wahlphysiotherapeutin verrechnet 90 € für 45 Minuten. Die ÖGK erstattet 80 % ihres eigenen Tarifs für dieselbe Leistung – das waren zuletzt rund 45 €. Bei dir bleiben also etwa 45 € hängen, nicht 18 €. Je höher das Privathonorar, desto größer dein Eigenanteil – der Erstattungsbetrag bleibt gleich.
Ärztliche Verordnung – und wann es zusätzlich eine Bewilligung braucht
Für die Kostenübernahme bei medizinischen Heilbehandlungen brauchst du fast immer eine ärztliche Verordnung (Zuweisung). Das gilt unverändert.
Die früher gefürchtete chefärztliche Bewilligung ist dagegen inzwischen die Ausnahme:
| Kasse | Bewilligung für Physio-, Ergo- & Logopädie? |
|---|---|
| ÖGK | Nein – die Bewilligungspflicht für freiberufliche Therapeut:innen ist ausgesetzt, aktuell bis 30. Juni 2027 |
| BVAEB | Nein – seit 1. November 2022 dauerhaft entfallen |
| SVS | Ja – ab mehr als 10 Behandlungseinheiten sowie vor dem ersten Hausbesuch |
Auch für die Heilmassage verlangt die ÖGK derzeit keine chefärztliche Bewilligung. Bei der Psychotherapie gilt eine eigene Regel: Dort brauchst du ab der 11. Sitzung eine Bewilligung deiner Kasse (siehe unten).
Wichtig bleibt: Kläre Verordnung und – falls nötig – Bewilligung vor Behandlungsbeginn, sonst riskierst du die Erstattung.
In 5 Schritten zur Rückerstattung (als Wahlpatient:in)
- Ärztliche Verordnung holen – vor der ersten Behandlung.
- Falls nötig (vor allem bei der SVS): Bewilligung der Kasse einholen.
- Behandlung in Anspruch nehmen und Honorarnote bezahlen.
- Honorarnote + Verordnung bei der Kasse einreichen – am schnellsten online über das Portal bzw. die App deiner Kasse, alternativ per Post.
- Rückerstattung des Kassenanteils auf dein Konto.
Tipp: Frag in der Praxis nach, ob sie die Honorarnote selbst elektronisch an die Kasse übermittelt. Bei Wahlärzt:innen läuft das seit 2024 großteils automatisch, und immer mehr Wahlbehandler:innen bieten es ebenfalls an. Dann entfällt Schritt 4 für dich. Reich sonst zeitnah ein und heb dir eine Kopie auf.
Fachbereich für Fachbereich
Physiotherapie, Ergotherapie & Logopädie
Hier gibt es sowohl Kassen- als auch Wahltherapeut:innen. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Kasse bei Vertragstherapeut:innen die Kosten (ggf. kleiner Selbstbehalt); bei Wahltherapeut:innen bekommst du 80 % des Kassentarifs rückerstattet. Ergotherapie ist seit 2021 österreichweit Kassenleistung – die ÖGK hat dafür rund 203 Planstellen geschaffen. Bei Logopädie gibt es gerade für Kinder vergleichsweise viele Kassenplätze; früh anfragen zahlt sich aus.
Mehr Details findest du im Beitrag Kassenphysiotherapie in Österreich. Therapeut:innen findest du unter Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.
Psychotherapie
Psychotherapie ist Kassenleistung – es gibt sie nur in zwei sehr unterschiedlichen Varianten:
- Kassenplatz: Die Therapeut:in rechnet direkt mit der Kasse ab, du zahlst nichts. Österreichweit gibt es dafür aber nur rund 1.200 ÖGK-Kassenverträge für Erwachsenen-Psychotherapie; die Wartezeit liegt meist zwischen 6 Wochen und 9 Monaten.
- Wahltherapie mit Kostenzuschuss: Du zahlst das Honorar selbst (meist 80–120 € pro Einheit, in Wien eher 100–170 €) und bekommst einen fixen Zuschuss – keinen Prozentsatz: ÖGK 33,70 €, BVAEB 50,20 €, SVS 50,00 € pro Einzelsitzung (Werte seit 1.1.2026).
Zwei Formalitäten entscheiden darüber, ob der Zuschuss kommt: Du brauchst eine krankheitswertige Diagnose und eine ärztliche Abklärung, deren Bestätigung spätestens vor der zweiten Sitzung bei der Kasse einlangt. Ab der 11. Sitzung ist zusätzlich eine Bewilligung nötig. Seit 1.1.2025 ist auch Online-Psychotherapie per Video gesetzlich zulässig und genauso zuschussfähig wie eine Sitzung vor Ort. Psychotherapeut:innen finden.
Klinische Psychologie
Hier hat sich 2026 das Meiste geändert: Seit 1. Jänner 2026 ist die klinisch-psychologische Behandlung erstmals eine echte ÖGK-Kassenleistung. Rund 120.700 vollfinanzierte Behandlungseinheiten pro Jahr stehen zur Verfügung, vergeben über eine zentrale Servicestelle des Berufsverbands BÖP – ohne Vorfinanzierung durch dich. Der bisherige Kostenzuschuss bleibt daneben bestehen, wenn du zu einer Wahlpsycholog:in gehst.
Davon zu unterscheiden ist die klinisch-psychologische Diagnostik (Testung): Sie war schon bisher Kassenleistung. Klinische Psycholog:innen finden.
Massage & Heilmassage
Wichtig zu wissen: Freiberufliche Heilmasseur:innen haben keinen Vertrag mit der ÖGK – sie rechnen als Wahlbehandler ab. Eine Teilrückerstattung ist nur mit ärztlicher Verordnung möglich (eine chefärztliche Bewilligung verlangt die ÖGK derzeit nicht). Erwarte hier keine großen Beträge: Weil die Kassentarife für Massageleistungen niedrig sind, bleiben nach der 80-%-Regel oft nur wenige Euro pro Teilmassage übrig – deutlich weniger als bei Physiotherapie.
Reine Wellness- oder gewerbliche Massage ohne medizinische Indikation ist Privatleistung ohne Erstattung. Masseur:innen auf Curabo finden.
Osteopathie
Osteopathie ist in Österreich kein eigenständiger gesetzlicher Gesundheitsberuf – die gesetzliche Kasse übernimmt sie in der Regel nicht. Manche privaten Zusatzversicherungen erstatten anteilig. Tipp: Wird die Behandlung von einer Physiotherapeutin oder Ärztin mit entsprechender Qualifikation erbracht, kann der physiotherapeutische bzw. ärztliche Anteil unter Umständen erstattungsfähig sein – dann braucht es die passende Verordnung.
Was das konkret kostet, rechnen wir im Beitrag Was kostet Osteopathie in Österreich? durch. Osteopath:innen finden.
Hebammen
Vieles läuft über den Eltern-Kind-Pass (früher Mutter-Kind-Pass, seit 2024 umbenannt). Die Hebammenberatung in der 18.–22. Schwangerschaftswoche ist bei einer Vertragshebamme kostenlos – und bei einer Wahlhebamme erstattet die Kasse hier ausnahmsweise 100 % des Vertragstarifs. Für alle übrigen Hebammenleistungen gilt die normale Regel: bis zu 80 % des Kassentarifs, wobei die Strukturpauschale bei Wahlhebammen nicht erstattet wird.
Die Wochenbettbetreuung übernimmt die Sozialversicherung jedenfalls – in den ersten Tagen nach der Geburt täglich, danach bei Bedarf bis zur 8. Woche. Geburtsvorbereitungskurse sind hingegen keine Kassenleistung (privat; in Wien gibt es teils kostenlose Angebote über Familienhebammen). Hebammen finden.
Ernährungsberatung
Lässt du dich von einer freiberuflichen Diätolog:in oder Ernährungsberater:in beraten, zahlst du das selbst – eine reguläre Kassenerstattung gibt es dafür nicht. Es gibt aber Wege drumherum: Die ÖGK bietet in ihren eigenen Einrichtungen kostenlose Ernährungsberatung durch Diätolog:innen an, die SVS fördert Gesundheitsangebote inklusive Ernährungsberatung mit dem Gesundheitshunderter (bis 100 € pro Jahr), und private Zusatzversicherungen erstatten teilweise. Im stationären oder ambulanten Setting (Spital, Ambulanz) ist diätologische Beratung ohnehin Teil der Behandlung. Ernährungsberater:innen finden.
Fußpflege & Podologie
Anders als in Deutschland ist Fußpflege in Österreich ein Gewerbe, kein gesetzlich geregelter medizinischer Beruf – den Beruf „Podologe" im deutschen Sinn gibt es hier nicht. Leistungen sind daher privat zu bezahlen, und auch die diabetische Fußpflege wird von der Sozialversicherung nicht übernommen. Beim diabetischen Fußsyndrom behandeln allerdings die diabetischen Fußambulanzen der Spitäler kostenlos. Fußpfleger:innen finden.
Trainingstherapie
Medizinische Trainingstherapie als ärztlich verordnete Heilbehandlung – häufig im Rahmen von Physiotherapie oder Reha – kann teilweise erstattet werden. Reines Personal Training ohne medizinische Indikation ist Privatleistung. Trainingstherapie finden.
Häufige Fragen
Was bedeutet „alle Kassen" auf einem Profil? Die Praxis hat einen Vertrag mit ÖGK, SVS und BVAEB und rechnet direkt mit ihnen ab – für dich fällt höchstens ein geringer Selbstbehalt an.
Wie viel bekomme ich als Wahlpatient:in zurück? 80 % des Kassentarifs, nicht des Privathonorars. Bei 45 Minuten Physiotherapie sind das bei der ÖGK zuletzt rund 45 € gewesen – unabhängig davon, ob die Praxis 80 € oder 120 € verrechnet.
Brauche ich eine chefärztliche Bewilligung für Physiotherapie? Bei der ÖGK derzeit nicht: Die Bewilligungspflicht ist bis 30. Juni 2027 ausgesetzt. Bei der BVAEB ist sie seit November 2022 dauerhaft entfallen. Nur die SVS bewilligt weiterhin – ab mehr als 10 Behandlungseinheiten und vor dem ersten Hausbesuch. Eine ärztliche Verordnung brauchst du in jedem Fall.
Brauche ich immer eine Überweisung? Für die Kostenübernahme bei Heilbehandlungen ja – in Form einer ärztlichen Verordnung. Als Selbstzahler:in kannst du ohne Verordnung direkt einen Termin vereinbaren.
Zahlt die ÖGK Osteopathie, Massage oder Fußpflege? Osteopathie und Fußpflege in der Regel nicht. Heilmassage nur mit ärztlicher Verordnung als Wahlleistung – und dann anteilig mit wenigen Euro. Private Zusatzversicherungen können mehr abdecken.
Was zahlt die Kasse bei Psychotherapie? Auf einem Kassenplatz nichts – dort rechnet die Therapeut:in direkt ab. Bei Wahltherapeut:innen gibt es einen fixen Kostenzuschuss je Einzelsitzung: ÖGK 33,70 €, BVAEB 50,20 €, SVS 50,00 € (Stand 2026). Voraussetzung sind eine krankheitswertige Diagnose und eine ärztliche Abklärung vor der zweiten Sitzung.
Wie lange wartet man auf einen Kassenplatz für Psychotherapie? Meist zwischen 6 Wochen und 9 Monaten – österreichweit gibt es nur rund 1.200 ÖGK-Kassenverträge für Erwachsenen-Psychotherapie, in Wien ist die Wartezeit tendenziell am längsten.
Was ist der Unterschied zwischen ÖGK, SVS und BVAEB? Es sind verschiedene Versicherungsträger – die ÖGK für die meisten Arbeitnehmer:innen, die SVS für Selbständige und Landwirt:innen, die BVAEB für öffentlich Bedienstete, Eisenbahn und Bergbau. Die Erstattungsregeln ähneln einander, die Beträge und Bewilligungsregeln unterscheiden sich.
Wie reiche ich eine Honorarnote ein? Am schnellsten online über das Portal oder die App deiner Kasse: Honorarnote und ärztliche Verordnung hochladen, fertig. Manche Praxen übermitteln die Honorarnote inzwischen selbst elektronisch – dann musst du gar nichts tun. Frag am besten direkt in der Praxis nach.
Zahlt die Kasse auch Online-Therapie? Bei der Psychotherapie ja: Seit 1.1.2025 ist die Behandlung per Video gesetzlich zulässig und genauso zuschussfähig wie eine Sitzung vor Ort.
Therapeut:in mit Kassenvertrag finden
Auf Curabo kannst du gezielt nach Therapeut:innen suchen und siehst auf jedem Profil, ob ein Kassenvertrag besteht – und mit welchen Kassen. Jetzt passende:n Therapeut:in finden →
Stand: August 2026. Geprüft gegen die Angaben von ÖGK, SVS, BVAEB, Physio Austria, dem Österreichischen Hebammengremium und dem ÖBVP. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft: Tarife und Zuschüsse ändern sich meist zum Jahreswechsel, und die genauen Konditionen hängen von deiner Krankenkasse und deinem individuellen Fall ab. Kläre Verordnung und Bewilligung am besten vorab direkt mit deiner Kasse.
