Wenn du in Österreich eine Therapie brauchst, ist die erste Frage meist: Zahlt das die Kasse – und wie viel bleibt bei mir? „ÖGK Physiotherapie", „Physiotherapie Wien alle Kassen" oder „Hebamme Kassenvertrag" gehören zu den häufigsten Suchanfragen. Dieser Ratgeber erklärt das österreichische System einmal verständlich – und dann Fachbereich für Fachbereich.
Kurz vorab: Ob und wie viel die Kasse übernimmt, hängt von drei Dingen ab: (1) dem Beruf (manche Leistungen sind Kassenleistung, manche grundsätzlich privat), (2) ob die Person einen Kassenvertrag hat oder Wahltherapeut:in ist, und (3) ob eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Die österreichischen Krankenkassen in 30 Sekunden
Es gibt im Wesentlichen drei gesetzliche Krankenversicherungen:
- ÖGK – die Österreichische Gesundheitskasse, bei der die große Mehrheit der Österreicher:innen versichert ist (2020 aus den neun Gebietskrankenkassen, den früheren „GKK", zusammengelegt).
- SVS – für Selbständige und Landwirt:innen.
- BVAEB – für öffentlich Bedienstete, Eisenbahn und Bergbau.
Wenn ein Profil auf Curabo „alle Kassen" angibt, heißt das: Die Praxis hat einen Vertrag mit ÖGK, SVS und BVAEB und rechnet direkt mit ihnen ab.
Kassentherapeut:in vs. Wahltherapeut:in – der entscheidende Unterschied
Kassen- bzw. Vertragstherapeut:in: rechnet direkt mit deiner Kasse ab. Du zahlst nichts oder nur einen geringen Selbstbehalt. Der Haken: Kassenplätze sind begehrt, oft gibt es Wartezeiten.
Wahltherapeut:in (ohne Kassenvertrag): Du bezahlst zunächst das volle Honorar selbst, reichst die Honorarnote bei deiner Kasse ein und bekommst einen Teil zurück – in der Regel rund 80 % jenes Tarifs, den die Kasse einer Vertragspartnerin zahlen würde (also nicht 80 % des privaten Honorars). Die Differenz trägst du selbst. Der genaue Satz kann je nach Kasse variieren.
Fast immer nötig: die ärztliche Verordnung
Für die Kostenübernahme bei medizinischen Heilbehandlungen brauchst du fast immer eine ärztliche Verordnung (Zuweisung). Bei einigen Leistungen – etwa Heilmassage und teilweise Physiotherapie – verlangt die Kasse zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung. Wichtig: am besten vor Behandlungsbeginn klären, sonst riskierst du die Erstattung.
In 5 Schritten zur Rückerstattung (als Wahlpatient:in)
- Ärztliche Verordnung holen.
- Falls nötig: chefärztliche Bewilligung der Kasse einholen.
- Behandlung in Anspruch nehmen und Honorarnote bezahlen.
- Honorarnote + Verordnung bei der Kasse einreichen (online, App oder Post).
- Rückerstattung des Kassenanteils auf dein Konto.
Fachbereich für Fachbereich
Physiotherapie, Ergotherapie & Logopädie
Hier gibt es sowohl Kassen- als auch Wahltherapeut:innen. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Kasse bei Vertragstherapeut:innen die Kosten (ggf. kleiner Selbstbehalt); bei Wahltherapeut:innen bekommst du den Kassenanteil rückerstattet. Bei Physiotherapie ist je nach Kasse eine chefärztliche Bewilligung nötig. Details speziell für Wien findest du im Beitrag Kassenphysiotherapie in Wien. Therapeut:innen findest du unter Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.
Massage & Heilmassage
Wichtig zu wissen: Heilmasseur:innen haben in der Praxis keine Kassenverträge – sie rechnen als Wahlbehandler ab. Eine Teilrückerstattung ist nur mit ärztlicher Verordnung und chefärztlicher Bewilligung möglich. Reine Wellness- oder gewerbliche Massage ohne medizinische Indikation ist Privatleistung ohne Erstattung. Masseur:innen auf Curabo finden.
Osteopathie
Osteopathie ist in Österreich kein eigenständiger gesetzlicher Gesundheitsberuf – die gesetzliche Kasse übernimmt sie in der Regel nicht. Manche privaten Zusatzversicherungen erstatten anteilig. Tipp: Wird die Behandlung von einer Physiotherapeutin oder Ärztin mit entsprechender Qualifikation erbracht, kann der physiotherapeutische bzw. ärztliche Anteil unter Umständen erstattungsfähig sein. Osteopath:innen finden.
Hebammen
Vieles läuft über den Eltern-Kind-Pass (früher Mutter-Kind-Pass, seit 2024 umbenannt): Die Hebammenberatung in der 18.–22. Schwangerschaftswoche ist bei einer Vertragshebamme kostenlos (bei einer Wahlhebamme wird der Kassentarif zu 100 % erstattet). Auch die Wochenbettbetreuung wird von der Kasse übernommen. Geburtsvorbereitungskurse sind hingegen keine Kassenleistung (privat; in Wien gibt es teils kostenlose Angebote über Familienhebammen). Hebammen finden.
Ernährungsberatung
Diätologische Beratung kann in bestimmten – vor allem klinischen oder ambulanten – Settings Kassenleistung sein. Freiberufliche Ernährungsberatung ist meist Privatleistung; einzelne Kassen und Zusatzversicherungen bieten jedoch Zuschüsse oder Gesundheitsförderungs-Programme. Ernährungsberater:innen finden.
Podologie & Fußpflege
Anders als in Deutschland ist (kosmetische) Fußpflege in Österreich ein Gewerbe, kein gesetzlich geregelter medizinischer Beruf. Leistungen sind daher in der Regel privat zu bezahlen – auch die diabetische Fußpflege ist meist keine Kassenleistung. In Einzelfällen können mit ärztlicher Verordnung medizinische Leistungen erstattet werden. Podolog:innen finden.
Trainingstherapie
Medizinische Trainingstherapie als ärztlich verordnete Heilbehandlung (häufig im Rahmen von Physiotherapie oder Reha) kann teilweise erstattet werden. Reines Personal Training ist Privatleistung. Trainingstherapie finden.
Häufige Fragen
Was bedeutet „alle Kassen" auf einem Profil? Die Praxis hat einen Vertrag mit ÖGK, SVS und BVAEB und rechnet direkt mit ihnen ab – für dich fällt höchstens ein geringer Selbstbehalt an.
Wie viel bekomme ich als Wahlpatient:in zurück? In der Regel rund 80 % des Kassentarifs (nicht des Privathonorars). Die Differenz trägst du selbst.
Brauche ich immer eine Überweisung? Für die Kostenübernahme bei Heilbehandlungen ja – meist eine ärztliche Verordnung, bei manchen Leistungen zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung.
Zahlt die ÖGK Osteopathie, Massage oder Fußpflege? Osteopathie und kosmetische Fußpflege in der Regel nicht; Heilmassage nur mit Verordnung und Bewilligung als Wahlleistung anteilig. Private Zusatzversicherungen können mehr abdecken.
Was ist der Unterschied zwischen ÖGK, SVS und BVAEB? Es sind verschiedene Versicherungsträger – die ÖGK für die meisten Arbeitnehmer:innen, die SVS für Selbständige und Landwirt:innen, die BVAEB für öffentlich Bedienstete, Eisenbahn und Bergbau.
Therapeut:in mit Kassenvertrag finden
Auf Curabo kannst du gezielt nach Therapeut:innen suchen und siehst auf jedem Profil, ob ein Kassenvertrag besteht. Jetzt passende:n Therapeut:in finden →
Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft. Die genauen Konditionen hängen von deiner Krankenkasse und deinem individuellen Fall ab – kläre Verordnung und Bewilligung am besten vorab direkt mit deiner Kasse.